Wann darf geböllert werden – Info zum rücksichtsvollen Umgang mit Feuerwerk

(A.Z.) Heute beginnt der Verkauf von Silvesterraketen und –böllern und damit sind auch die ruhigen Weihnachtstage endgültig vorbei. Alle Böller und Raketen sind dafür gedacht, das neue Jahr zu begrüßen. Sie sind nicht dafür vorgesehen schon vorher mit ihnen zu knallen.
In Deutschland darf offiziell vom 31. Dezember 0.00 Uhr bis zum 1. Januar 23.59 geböllert. Das Böllern in anderen Zeiträumen ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit empfindlichen Geldbußen belegt werden kann.
Abgesehen davon, dass das vorherige Böllern verboten ist, sollten alle Bürgerinnen und Bürger, gleich welchen Alters, Rücksicht auf die Mitmenschen nehmen die diese Knallerei belastet. Viele Tierhalter müssen ihre Haustiere ständig beruhigen oder können mit ihnen nicht Gassi gehen, da es viele Leute gibt, die sich in der Zeit des Böllerverkaufs und auch danach absolut rücksichtslos verhalten und rund um die Uhr knallen und böllern.
Gemen-Online wünscht einen guten Rutsch ins neue Jahr und hofft auf einen rücksichtvollen Umgang mit dem Feuerwerk!